Tarifrunde ME: Auftakt in Freiburg

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10.01.2018 Freiburg. Die Warnstreikwelle erreicht Südbaden.

In der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie ist weiterhin keine Eini-gung in Sicht. Nachdem in den vergangenen Tagen bereits in einigen Betrieben der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie Warnstreiks stattfanden, legen nun auch die ersten Betriebe in Südbaden ihre Arbeit nieder.

Die IG Metall fordert eine Entgelterhöhung um 6% sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit für 2 Jahre auf bis zu 28 Stunden zu verkürzen. Bei Be-schäftigten die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten soll es einen Entgeltausgleich geben.

In den letzten Verhandlungen am 14. Dezember 2017 in Ludwigsburg machte Südwestmetall ein Angebot von 200 Euro Einmalzahlung und eine Entgelterhöhung um 2 Prozent mit einer Gesamtlaufzeit von 15 Monaten. Dies wurde allerdings an eigene Flexibilisierungswünsche wie eine Arbeitszeitausweitung bei Bedarf geknüpft.
Aus Sicht von Marco Sprengler, Geschäftsführer der IG Metall Freiburg völlig unzureichend: "Wir liegen noch meilenweit auseinander. Deswe-gen werden unsere Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Tagen ein Zeichen setzten, um endlich Bewegung in die Verhandlungen zu bringen."

Der erste Warnstreik in Freiburg wird am Mittwoch, den 10. Januar 2018, stattfinden. Um 13.00 Uhr werden sich die Beschäftigten der Firmen VTN Fritz Düsseldorf GmbH, Zahoransky Systemtechnik GmbH, Zahoransky Autom. & Molds GmbH, Fischerwerke GmbH & Co. KG, Hermetic-Pumpen GmbH, Raimann Holzoptimierung GmbH & Co. KG, TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, ThyssenKrupp Auf-züge GmbH, MSC Technologies Systems GmbH und GE Medical Sys-tems IT GmbH die Arbeit niederlegen und sich vor den Werkstoren ver-sammeln, um mit einem Protestmarsch zu VTN Fritz Düsseldorf zu mar-schieren. Darüber hinaus werden Delegationen aus weiteren Betrieben erwartet.

Die Abschlusskundgebung wird um 13:30 Uhr vor den Toren der VTN Fritz Düsseldorf GmbH, Bebelstraße 9 in 79108 Freiburg, beginnen.

Letzte Änderung: 10.01.2018