SWK: Chance für neue Gespräche

Vorschaubild

03.12.2009 Die IG Metall hatte gegen die Schmidt Holding geklagt, nachdem die Tarifverhandlungen im Mai gescheitert waren.

St. Blasien-Lörrach - Am Schluss des Gütetermins beim Arbeitsgericht Lörrach gingen die Anwälte von IG Metall und Schmidt Holding vorsichtig aufeinander zu und räumten gewisse Chancen auf eine Wiederaufnahme der im Mai abgebrochenen Tarifverhandlungen ein. Die IG Metall hatte gegen die Schmidt Holding geklagt, nachdem die Tarifverhandlungen im Mai gescheitert waren. Ein Urteil soll am 21. April fallen.
Rund 50 Mitarbeiter der Schmidt Winterdienst und Kommunaltechnik (SWK) verfolgten die Verhandlung in Lörrach. Im Vorfeld hatten die SWK-Mitarbeiter gegen Mittag die Arbeit niedergelegt und fuhren per Bus zur Verhandlung. Neben den Anwälten der beiden Parteien waren etliche Vertreter der IG Metall zur Verhandlung erschienen; Vertreter der Geschäftsführung der Schmidt Holding fehlten. "Uns war klar, dass dort nur formal-juristische Sachverhalte vorgetragen werden würden", begründet Schmidt-Geschäftsführer Holger Stehling gegenüber dieser Zeitung.
Hintergrund zur Klage ist aus Sicht der IG Metall die Verletzung des 2005 abgeschlossenen Standortsicherungstarifvertrages, in dem sich die Schmidt-Mitarbeiter zu drei unbezahlten Mehrarbeitsstunden, zum Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie auf Lohnerhöhungen bereit erklärt hatten. Im Gegenzug hätte sich, so Hermann Spieß, Geschäftsführer der IG Metall Lörrach und Freiburg, die Arbeitgeberseite verpflichtet, die 340 Mitarbeiter der SWK weiterhin zu beschäftigen. Indem die Geschäftsführung im Laufe der Jahre immer mehr Mitarbeiter in die Holding abgeworben habe, so dass derzeit nur noch rund die Hälfte der Mitarbeiter am St. Blasier Standort in der SWK beschäftigt seien, habe die Arbeitgeberseite den 2005 ausgehandelten Vertrag gebrochen. Daher klage die Gewerkschaft nun auf Aussetzung der 2005 festgeschriebenen Lohnverzichte und Rückführung in die Bedingungen des Flächentarifvertrags, unter anderem die Rückkehr zur 35-Stunden-Woche. Die Mitarbeiter der Schmidt Holding erhalten derzeit 4,4 Prozent mehr Lohn als die SKW-Mitarbeiter.
Am Betriebsstandort St. Blasien gibt es für beide Gesellschaften einen gemeinsamen Betriebsrat, in dem nur sehr wenige IG-Metall-Mitglieder sind. In der Holding sind nur sehr wenige Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert, während zahlreiche SWK-Mitarbeiter seit langem in der IG Metall sind.
Das Argument, dass der Wechsel von SWK-Mitarbeitern in die Holding als Vertragbruch zu deuten sei, wollte Holding-Anwalt Horst Teichmanis nicht gelten lassen. Der Vorwurf des Vertragsbruchs sei absurd, da keine betrieblichen Kündigungen ausgesprochen wurden. Die Situation, dass in einem Betrieb zwei Gesellschaften agieren, sei weder unrechtlich noch ungewöhnlich. Die IG Metall selbst habe dem Wachsen der Holding im Übrigen jahrelang zugeschaut, ohne daran etwas zu Kritisieren zu finden. Und dass die SWK-Mitarbeiter zum Übertritt in die Holding gepresst würden, sei schlichtweg die Unwahrheit. Umgekehrt sei es so, dass die Mitarbeiter bei der Holding anklopfen würden.
Das bestritt Hermann Spieß seinerseits vehement, und auch aus den Zuschauerreihen wurden Proteste laut. Es gebe Mitarbeiter, die sich an ihrer St. Blasier Arbeitsstelle so unter Druck gerieten, dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben müssten, erklärte Spieß gegenüber dieser Zeitung. Der Arbeitgeber unterlaufe den Tarifvertrag, um die 2005 aus Gründen der Standortsicherung vereinbarte 38-Stunden-Woche festzuschreiben, erklärte IG-Metall-Anwalt Thomas Gnann. Die Geschäftsleitung habe in den vergangenen Jahren erfolgreich alles getan, um den Standort zu sichern, entgegnete Horst Teichmanis. Es habe in den vergangenen Jahren in St. Blasien weder Lohnkürzungen noch Kurzarbeit gegeben.
Trotz des Rechtsstreits sahen Hermann Spieß und Horst Teichmanis Chancen zu einer friedlichen Einigung. "Man habe auch in früheren Jahren gut zusammen gearbeitet", zeigte sich Teichmanis versöhnlich. Insofern, so Spieß, sei durch die Verhandlung Bewegung in die Sache gekommen.
Dass die Komplexität dieses Falles ist nicht so einfach zu lösen sei, räumte auch Holger Stehling ein. Er betonte jedoch, dass sich der Erhalt des Standortes nicht vor Gericht, sondern im Wettbewerb um Aufträge entscheiden werde. "In diesem Sinne werden wir uns nicht von dem Weg abbringen lassen, den wir eingeschlagen haben", erklärte er gegenüber dieser Zeitung.

Anhänge:

Arbeitsgericht SWK

Arbeitsgericht SWK

Dateityp: JPEG image data, JFIF standard 1.01

Dateigröße: 58.05KB

Download

Arbeitsgericht SWK

Arbeitsgericht SWK

Dateityp: JPEG image data, JFIF standard 1.01

Dateigröße: 66.3KB

Download

Arbeitsgericht SWK

Arbeitsgericht SWK

Dateityp: JPEG image data, JFIF standard 1.01

Dateigröße: 65.95KB

Download

Letzte Änderung: 03.12.2009