Beschäftigte der IKA unter Druck

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26.02.2009 Einführung der 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich bei IKA in Staufen

Einführung der 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich bei IKA in Staufen

Staufen/Freiburg: "Von moderner Unternehmensführung kann wohl keine Rede sein", so Thomas Bittner, IG Metall Freiburg. Ein Großteil der rund 380 Beschäftigten befand sich im Überstundenabbau oder in den Faschingsferien, als sie am Donnerstag, den 19.02.2009 einen Anhang zum Arbeitsvertrag per Post zugestellt oder persönlich ausgehändigt bekommen; Inhalt die Erhöhung der persönlichen Arbeitszeit von bisher 35 Stunden/38 Stunden auf zukünftig 40 Stunden pro Woche ohne Lohnausgleich.

Den Arbeitnehmern wurde keine Zeit gelassen, sich ausreichend zu informieren. Sie sollten den Anhang zum Arbeitsvertrag bis spätestens Dienstag, den 24.02.2009 unterschrieben zurückgeben. Der Betriebsratsvorsitzende Günter Pfeifer ist empört über die Vorgehensweise der Geschäftsführung. In der Kürze der Zeit wurde eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen. Die Geschäftsführung gab dort bekannt, dass starke Auftragsrückgänge im Maschinenbau zu verzeichnen sind und hielt dennoch an der Arbeitszeitverlängerung fest. Eine Arbeitsplatzgarantie sowie die Übernahme der Auszubildenden hat die Geschäftsleitung kategorisch abgelehnt. Es wurde lediglich eine Fristverlängerung auf Donnerstag, den 26.02.2009 zugestanden.

Die Geschäftsleitung hat massiven Druck auf die Beschäftigten ausgeübt in dem sie diese abteilungsweise zu Versammlungen eingeladen hat -. Unter dem Motto: Wer nicht unterschreibt zeige kein Engagement für die Firma. Diesem widerspricht die IG Metall vehement. So haben die Beschäftigten zum Beispiel im Jahre 1993 bereits auf ihr Urlaubsgeld verzichtet. Auch ist ein Großteil der Überstunden im Jahre 2008 zu Gunsten des Unternehmens verfallen. Die IG Metall befürchtet nunmehr, dass mit der Erhöhung der Arbeitszeit langfristig jeder siebte Arbeitsplatz bedroht ist und rät deshalb dringendst ab, die Arbeitsverträge zu unterschreiben ohne dass die Geschäftsleitung mit der IG Metall Verhandlungen führt und verbindliche Regelungen zur Sicherung der Arbeitsplätze festgeschrieben werden.

Letzte Änderung: 26.02.2009