Jetzt noch die Nachwirkung sichern
Beschäftigte im KFZ-Gewerbe, die in der IG Metall organisiert sind oder bis 29. Feburar 2008 Mitglied werden, können ruhiger schlafen: Für sie gilt die Nachwirkung der gekündigten Tarifverträge
"Weg mit den Tarifverträgen!" Das entschied der Landesverband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg und kündigte am 23. November alle Tarifverträge mit der IG Metall zum 29. Februar 2008. Damit folgte der Verband in Baden-Württemberg anderen Landesverbänden, die mit dieser Strategie vorangegangen waren.
Wortführer des Angriffs auf die Arbeitsbedingungen im KFZ-Handwerk ist offensichtlich Hannes Brachat, Herausgeber der Zeitschrift "Autohaus" und Professor an der Fachhochschule Nürtigen.
Besser haben es alle Beschäftigten im KFZ-Gewerbe, die IG Metall-Mitglied sind oder es bis zum 29. Februar werden. Denn für sie gilt per Nachwirkung ein Rechtsanspruch auf die gekündigten Tarifverträge.
Letzte Änderung: 18.02.2008