Zutritt zu den Büros der IG Metall
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 24.11.2021 gelten für Arbeitsstätten neue 3G- Regelungen.
Wir sind gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, nicht nur unsere Beschäftigten, sondern nach den landesrechtlichen Bestimmungen auch den Mitgliedern, Dienstleistern und Dritten das Zutrittsrecht nur
gemäß 3G zu gewähren.
Wir bitten euch daher, bei Eintritt in die Räumlichkeiten unserer Geschäftsstelle unaufgefordert entweder den Impfnachweis, die Genesenen- Bescheinigung oder einen tagesaktuellen zertifizierten Corona- Test vorzuzeigen.
Beratungstermine könnt ihr natürlich gerne jederzeit auch telefonisch mit uns vereinbaren.
Wir danken euch für euer Verständnis und bleibt gesund!
Euer Team der IG Metall Geschäftsstelle
Letzte Änderung: 22.11.2021